Familien- und Erbrecht
Mit unserer langjährigen Erfahrung beraten und vertreten wir Sie kompetent und zielführend in sämtlichen familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten. Namentlich bei Fragen zu folgenden Themen stehen wir Ihnen gerne zur Seite:
Familienrecht
- Trennung, Eheschutzmassnahmen
- Scheidung
- Sorgerecht, Besuchs- und Kontaktrecht
- Abänderungsverfahren
- Eheverträge, Güterrecht und Güterstand (Errungenschaftsbeteiligung, Gütertrennung, Gütergemeinschaft)
- Güterrechtliches Inventar
- Konkubinatsvertrag
- Eingetragene Partnerschaft
- Kindesunterhalt, Mündigenunterhalt, Alimente
- Altersvorsorge, BVG
- Kindes- und Erwachsenenschutz, Beistandschaften
- Vorsorgeauftrag
- Patientenverfügung
Erbrecht
- Beratung für eigenhändige Testamente
- Errichtung von notariellen Testamenten und Erbverträgen
- Verfassen von Abtretungsverträgen
- Regelung der Unternehmungsnachfolge
- Erbrechtliche Inventare (Steuer-, Erbschafts- oder öffentliches Inventar)
- Erstellung von Erbenscheinen
- Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen
- Erbschaftsverwaltungen
- Willensvollstrecker-Mandate
- Versteigerung von Liegenschaften
- Einvernehmliche Erbteilungen
- Gerichtliche Erbteilungen
- Errichtung von Stiftungen
- Steuerrechtliche Absicherung
Wir bieten zudem die Möglichkeit sowohl familienrechtliche als auch erbrechtliche Fragen und Konflikte im Rahmen einer Mediation zu lösen.